Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01/2015
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen & Produkte von uns.
1.2. Abweichende, zusätzliche, ergänzend gestellte Zusage oder Vereinbarung sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt.
2. Umfang der Lieferpflichten
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, Aufträge oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten erst dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
2.2. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen kann es unter Umständen zu Abweichungen kommen, für die unser Haus nicht haftet.
2.3. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
2.5. Werden bereits von uns bestätigte Aufträge von dem Kunde storniert oder erheblich geändert, sind Stornierungskosten in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme fällig. Geht es um die Bestellung von einer Einfuhrware, ist die Stornierung nur möglich, wenn die Selbstbelieferung noch nicht von unserer Lieferanten bestätigt wird.
2.6. Bei Vereinbarung der Zahlung per Vorkasse und Zahlungsverzug von einer Woche nach Fristsetzung haben Wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.7. Grundlose Rücksendungen von Ware werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns akzeptiert. Eine Rücknahme von Sonderartikeln und Spezialanfertigungen ist ausgeschlossen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig. Bei Leistung von Anzahlung werden Zinsvergütungen nicht gewährt.
3.2. Für Verzugszinsen werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB verlangt. Dies gilt auch im Eventualfall einer Stundung der Zahlung.
3.3. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die der Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen werden sämtliche Forderungen fällig. Wir sind dann ferner berechtigt, vertragliche Leistungen, soweit diese noch nicht vollständig ausgeführt sind, bis zur restlosen Bezahlung zurückzustellen und/oder nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Wir sind weiterhin berechtigt, gelieferte Waren auf Kosten des Käufers zurückzuholen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.4. Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung von Schecks – unser Eigentum.
4.2. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der unserem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
4.3. Wiederverkäufern ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
4.4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Käufer untersagt.
4.5. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
5. Lieferfristen, Gefahrtragung
5.1. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung und nicht richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzuges – in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2.3 bleibt hiervon unberührt.
5.2. Engpässe und Verzögerungen, welche auf den Hersteller zurückgehen, sind von uns nicht zu vertreten.
5.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigungen während des Versandes haften wir nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr übernommen haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen.
5.4. Kommt unser Haus in Verzug, kann der Käufer – auch wenn er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – keine Entschädigung für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
5.5. Sowohl Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung, als auch sonstige Schadenersatzansprüche, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Frist, ausgeschlossen.
5.6. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen unseres Hauses innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
5.7. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als eine Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Käufer für jeden angefangenen Woche Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
6. Gewährleistung
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
6.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot als vereinbart. Eine Garantie der Beschaffenheit der Ware oder für die Dauer der Beschaffenheit gibt unser Haus nicht.
6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Sachmängel sind unserem Hause unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bei Handelsgeschäften innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware. Spätere Mängelanzeigen werden nicht anerkannt. Im Übrigen findet bei Geschäften unter Kaufleuten ergänzend § 377 HGB Anwendung.
6.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.
6.4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen seitens des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht.
6.5. Rückgriffe des Käufers gegen den Lieferer gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.6. Eine Haftung unseres Hauses für Montage- oder Reparaturarbeiten ist ausgeschlossen, wenn die Installationsbetriebe oder der Kunde die Ware selbständig von unserem Haus beziehe.
6.7. Garantieangaben und Garantiebedingungen sind reine Herstellerangaben, für die wir keine Haftung übernehmen. In einem Garantiefall kann der Hersteller nach Wahl Ersatz leisten/nachbessern. Wir übernehmen keine Haftung für Aufwendungen, insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im Zusammenhang mit der Herstellerhaftung stehen.
6.8. Weitergehende oder andere als die unter Ziffer 6. geregelten Ansprüche des Käufers gegen unser Haus und wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
7. Allgemeine Haftung
7.1. Unsere Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Pflichtenverletzung bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe von Ziffer 7 eingeschränkt. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und/oder im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
7.2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht unserem Haus das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3. Wir sind lediglich Zwischenhändler und nicht Hersteller. Eine Haftung für Verpackungsmaterial und Entsorgungspflicht besteht daher nicht.
7.4. Alle Angaben durch unser Haus zur Planung einer Anlage sind lediglich als Empfehlungen zu verstehen, die Kunden sollen eigenverantwortlich technisch zu prüfen. Für deren Richtigkeit und Umsetzbarkeit unser Haus keine Haftung übernimmt, Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind vollständig ausgeschlossen. Dies betrifft zum einen technische Angaben zu den Produkten, die unser Haus lediglich vom Hersteller an den Kunden weiterleitet, so dass für die Richtigkeit dieser Angaben eine Haftung unseres Hauses nicht besteht.
8. Preise
8.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2. Die Transportkosten werden extra ausgewiesen.
8.3. Zahlungen sind frei Zahlstelle unseres Hauses zu leisten.
8.4. Preisänderungen bleiben bis zur wirksamen Annahme des Angebotes durch den Kunden vorbehalten. Bei Irrtümern behalten wir uns gleichfalls die Richtigstellung von Preisangaben vor.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Hauses.
9.2. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der mangelhaften Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Überprüfung standhält. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.
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